1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit den hier angebotenen Veranstaltungen geschlossenen Verträge.
2. Vertragsbeziehungen kommen zwischen dem Organisationbeauftragen (Slab Club, Im Gries 20, A-6370 Kitzbühel) , nachfolgend "Slab" genannt und dem Eintrittskartenerwerber zustande. Slab wird vom Veranstalter mit der Organisation und Fakturierung beauftragt. Sollte der Erwerber die Eintrittskarte für einen Dritten erwerben, der Erwerber also nicht selbst Teilnehmer sein, so gelten diese Regelungen auch für diesen.
3. Slab übernimmt als Organisationsbeauftragter keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Vorsorglich wird jegliche Haftung der Slab auf Schadensersatz – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen
4. Slab behält sich kurzfristige Programmänderungen (Künstler etc.) vor. Es erfolgt keine anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren im Falle von Abweichungen vom ursprünglich geplanten Veranstaltungsprogramm.
5. Slab ist in Absprache mit dem Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Das Eintrittsentgelt wird dem Kartenerwerber dann erstattet. Weitere Schäden wegen einer Veranstaltungsabsage kann der Erwerber nicht geltend machen.
6. Slab und der Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren.
7. Sollte der Erwerber seine Karte bei einem externen Vorverkaufshändler gekauft haben, sind Slab und der Veranstalter im Falle einer Absage der Veranstaltung nicht für die Rückerstattung der Vorverkaufsgebühr zu belangen.
8. Die Daten der Teilnehmer, die der Teilnehmer ggf. angibt, werden elektronisch gespeichert. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit einverstanden. Slab wird die Daten vor unbefugtem Zugriff schützen. Eine Herausgabe der Daten an Dritte ist nur bei besonderer Dringlichkeit zulässig. Eine besondere Dringlichkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn Sicherheitsbehörden Dateneinsicht fordern oder Slab gegenüber einer Behörde seiner Offenlegungspflicht nachkommen muss.
9. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung hat Slab ein Zurückbehaltungsrecht auf die Eintrittskarten und kann dem Teilnehmer den Einlass zur Veranstaltung verweigern.
10. Die Zahlung des Eintrittsgeldes ist nach Vertragsschluss über die Eintrittskarte(n) auch dann zu entrichten, wenn der Käufer nicht an der Veranstaltung teilnimmt oder teilnehmen kann.
11. Es bestehen keine Rückgabe- oder Umtauschrechte.
12. Slab und der Veranstalter übernehmen keine Haftung für vom Teilnehmer mitgebrachte Wertsachen oder sonstige Gegenstände, es sei denn, Slab oder seine Erfüllungs-/ oder Verrichtungsgehilfen haben mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt.
13. Die Veranstaltung kann von Slab oder in dessen Namen tätig werdenden Dritten mit audiovisuellen Medien aufgezeichnet werden. Die Teilnehmer erklären sich hiermit einverstanden und verzichten auf jegliche Nutzungsentgelte für die Verwendung dieser Bilder in jeglichen Medien (Internet, Presse, TV etc.).
14. Mit dem Erwerb des Tickets erkennt der Kartenerwerber Hausrecht sowie die Hausordnung des Veranstalters und von Slab als verbindlich an.
15. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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